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Dauber / Gunia / Kalenberg / Olthaus / Zeissler
Verwaltungsgesetze Nordrhein-Westfalen
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVG NRW) Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfg.NRW.) Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG)
Kommunal- und Schul-Verlag
978-3-8293-0724-6

Kommentar

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Die Verfahrensabläufe in der öffentlichen Verwaltung unterliegen rechtlichen Regelungen und bedürfen eines sachlich fundierten und leicht nachvollziehbaren Zusammenhanges. Die Ausgabe gliedert sich in: Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land NRW, Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land NRW, Verwaltungszustellungsgesetz für das Land NRW und versteht sich als elementare Orientierungs- und Arbeitshilfe der Verwaltungspraxis in Nordrhein-Westfalen.

Im Bereich des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes wurden u.a. die Regelungen: zur öffentlich-rechtlichen Vollstreckbarkeit bestimmter privatrechtlicher Forderungen und zur Ausweitung der Befugnisse der Vollstreckungsbehörden bei der Ermittlung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse, der Befugnis zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung, berücksichtigt.
Auch im Bereich des Verwaltungszwangs und der Kostenerstattung werden wichtige Änderungen, wie etwa zur Zwangsräumung als Unterfall des unmittelbaren Zwangs und zur Fristbestimmung bei der Androhung, zur nachträglichen Einstellung der Vollziehung und zur Kostenerstattung bei Maßnahmen der Ersatzvornahme und Sicherstellung eingehend erläutert.
Der Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz NRW, der sich mit den landesspezifischen Abweichungen zum Bundesrecht befasst, berücksichtigt insbesondere auch die Neuregelung des elektronischen Verwaltungsverfahrens.
Im Rahmen der Kommentierung zum Landeszustellungsgesetz sind u.a. die Änderungen der Zivilprozessordnung zur Postzustellung und die Aufhebung der Verwaltungsvorschriften zur Zustellung erläutert.
Die wichtige Kommentarsammlung für die öffentliche Verwaltung, insbesondere Kämmereien, Vollstreckungs- und Ordnungsbehörden, alle öffentlich-rechtlichen Institutionen und Verbände, Verwaltungsgerichte und Fachanwälte, sowie den Aus- und Weiterbildungsbereich.

Der Autor, Regierungsdirektor Jürgen Weißauer, ist in seiner Zuständigkeit als Referent des Vollstreckungs- und Kostenreferates des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen ein ausgewiesener Kenner des Vollstreckungs- und Kostenrechts des Landes